
Sicherheitsaspekte in Hotels, Tagungszentren und Konferenzlocations rücken für Travel Manager immer stärker in den Fokus. Die Notbeleuchtung spielt dabei eine zentrale Rolle – denn sie bietet einen messbaren Einblick in den Sicherheitsstandard eines Hauses.
Duty of Care: Arbeitgeberpflichten auf Reisen
Die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers gegenüber reisenden Mitarbeitern erstreckt sich auf die physische Sicherheit am Übernachtungsort. Sie ist international unter dem Begriff Duty of Care bekannt und in der ISO 31030 zum Travel Risk Management kodifiziert.
Europäische Beherbergungsbetriebe unterliegen nationalen Bauordnungen und EU-Richtlinien, die eine funktionsfähige Sicherheitsbeleuchtung verbindlich vorschreiben.
Was für den Geschäftsreisenden wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist in der Praxis jedoch nicht immer gewährleistet. Insbesondere bei Häusern mit älterem Gebäudebestand, bei Long-Stay-Apartments und bei Tagungszentren außerhalb der regulären Hotelketten fehlt es mitunter an aktueller Wartungsdokumentation.
Hotels nach Sicherheit bewerten
Standardisierte Hotelaudits wie Green Key, ISO 9001 oder GBTA-kompatible Nachhaltigkeits-Reportings prüfen eine Vielzahl an Kriterien. Technische Sicherheitssysteme wie Notbeleuchtung tauchen darin jedoch häufig nur am Rande auf. Für Corporate-Travel-Programme, die systematisch auf Qualität und Sicherheit ausgerichtet sind, lohnt es sich, dieses Kriterium explizit aufzunehmen.
Mögliche Maßnahmen für Travel Manager:
– Aufnahme von Sicherheitstechnik-Standards (inkl. Notbeleuchtung) in das interne Hotelbewertungsraster
– Bevorzugung von Häusern mit nachweisbaren Wartungsprotokollen
– Briefing des Reisenden: Im Zimmer kurz prüfen, ob die Fluchtwegbeleuchtung im Korridor sichtbar funktioniert
– Berücksichtigung bei Tagungslocation-Checks vor Großveranstaltungen
Wartung ist entscheidend
Notleuchten funktionieren im Normalbetrieb unsichtbar, laden ihre Akkus dauerhaft nach und springen nur bei Stromausfall an. Genau diese Situation macht sie wartungsintensiv. Akkus verlieren über die Zeit an Kapazität, ohne dass ein Defekt von außen erkennbar wäre. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Betriebsdauer von einer Stunde wird von alternden Akkus daher nicht selten verfehlt.
Facility-Management-Verantwortliche in Hotels und Tagungszentren stehen in der Pflicht, regelmäßige Akkutests und den rechtzeitigen Austausch durch passende Qualitätsprodukte sicherzustellen. Ein zuverlässiger Fachhandel mit Akkus für die Notbeleuchtung – sortiert nach Leuchtentyp und Hersteller – erleichtert diese Beschaffung erheblich.
Sicherheit als Buchungskriterium der Zukunft
Angesichts wachsender ESG-Anforderungen und einer zunehmenden Formalisierung von Duty-of-Care-Richtlinien in Unternehmen kann die überprüfbare Sicherheitsqualität von Reisezielen das sprichwörtliche Zünglein an der Waage sein. Travel Manager sichern damit nicht nur Mitarbeiter ab, sondern stärken auch die Verhandlungsposition gegenüber Hotelpartnern.
Bild: unsplash














