Der Bundesrat hat kürzlich in seiner Sitzung der Achten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt, und damit auch den amtlichen Sachbezugswerten für das kommende Jahr, berichtet der Reisekosten-Blog.
Zum 01.01.2016 werden sich die Sachbezugswerte für die unentgeltliche Gewährung für  Verpflegung erhöhen.
Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung betragen 2016 für das Frühstück kalendertäglich 1,67 Euro und monatlich 50,00 Euro. Beim Mittag- und Abendessen ändern sie die Sachbezugswerte kalendertäglich auf jeweils 3,10 Euro und monatlich auf jeweils 93,00 Euro. Für die Verpflegung insgesamt bedeutet dies kalendertäglich 7,87 Euro und monatlich 236,00 Euro.
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft 2016 beträgt bundeseinheitlich weiterhin 223,00 Euro monatlich.
Quelle: www.reisekosten-blog.de
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