Sie suchen auf die Schnelle eine Definition der ersten Tätigkeitsstätte? Und welche Betriebsausgaben sind abzugsfähig, welche nicht? Das aktualisierte Glossar des Reisekosten-Blogs bietet Ihnen detaillierte Erklärungen und hilfreiche Querverweise zu den wichtigsten Fachbegriffen aus der Reisekostenabrechnung – von A wie Aufmerksamkeit bis Z wie Zweitwohnung.
 Für eine kompetente und ganz schnelle Klärung Ihrer Grundsatzfragen.
Aufmerksamkeit
Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen des Arbeitgebers von geringem Wert (z. B. Blumen, Buch, CD), die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) gegeben werden. Aufmerksamkeiten sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Wert der Sachzuwendung 60,00 Euro einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigt (R 19.6 Abs. 1 Satz 2 LStR).
Den kompletten Eintrag zu „Aufmerksamkeit“ finden Sie im Glossar.
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