Start News 2- bis 3-monatige Sperre bei unvollständigem Antrag

2- bis 3-monatige Sperre bei unvollständigem Antrag

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Ein nicht lückenlos ausgefüllter Visumantrag wird im indischen Konsulat in Frankfurt derzeit rigide abgestraft: Wenn ein Visumantrag wegen Unvollstän­digkeit abgelehnt wird, behält sich das Konsulat vor, eine bis zu dreimonatige Sperre für die Neubeantragung auszusprechen. Bemerkungen wie „siehe Anlage“ oder freigelassene Felder führen bereits zur Ablehnung des Visum­antrags wegen Unvollständigkeit, informiert die CIBT Visum Centrale und rät deshalb dringend zur Vorabprüfung der Unterlagen durch geschulte Visaspe­zialisten. Desweiteren weist die CIBT Visum Centrale darauf hin, dass alle Reiseziele in Indien im Antrag namentlich aufgeführt werden müssen. Der Vermerk „Rundreise“ reicht nicht aus, da einige Regionen wie Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur, Mizoram oder die Andamanen im Visum eingetragen sein müssen, um sie bereisen zu können.

Auch für Touristen bleiben die geltenden Visa- und Einreisebestimmungen Indiens schwierig. Touristenvisa, die für eine mehrmalige Einreise sechs Monate gültig sind, werden derzeit mit folgendem Sperrvermerk ausgestellt: „Gap of minimum 2 months is mandatory between visits to India”. Das heißt, dass Reisende nach der Ausreise aus Indien zwei Monate bis zur erneuten Einreise warten müssen. Ist die Einhaltung dieser Sperrfrist aufgrund des Reiseverlaufs nicht möglich, muss die Anzahl der Einreisen im Visumantrag angekreuzt und der exakte Reiseverlauf mittels beigefügter Unterlagen (Flugbestätigungen, Buchungen etc.) erläutert werden. Die konsularische Vertretung entscheidet dann im Einzelfall über die Visumgültigkeit, die genehmigte Einreiseanzahl sowie über die Auslassung der Sperrfrist. Die CIBT Visum Centrale verweist auch in diesem Zusammenhang auf die unterschied­liche Praxis der einzelnen Konsulate: So gewährt die konsularische Vertretung Indiens in Frankfurt derzeit höchstens eine dreimalige Einreise. Die von den indischen Konsulaten in Deutschland angekündigte Möglichkeit, die zweimo­natige Sperre durch ein indisches Konsulat in einem Nachbarland Indiens aufheben zu lassen, wurde durch Berichte von Reisenden bislang nicht bestätigt.



Detaillierte Informationen zu den Visumbestimmungen der einzelnen Konsulate, benötigten Dokumenten und die entsprechenden Anträge können unter www.visum-centrale.de heruntergeladen werden.