Das  bisherige von Rechtsprechung und Politik akzeptierte Geschäftsmodell von Fluglinien  und Reiseveranstaltern, bereits im Voraus noch nicht erbrachte Leistungen abzurechnen, wurde bislang eher unter dem Aspekt des Insolvenzrisikos und des Verbraucherschutzes betrachtet, berichtet der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR). Nun in der Corona-Krise jedoch zeigt sich, dass eine Betrachtung dieses Geschäftsgebarens als solches kritisch zu erfolgen hat: Einer der Gründe für die massiven Auswirkungen der Krise auf die Unternehmen ist  das  seit  Jahren  gelebte Geschäftsmodell,  das  Geschäft  dauerhaft  mit  dem  „Kredit“  der  Kunden zu betreiben, denn die Gelder für Flug- oder Pauschalreisen werden weit im Voraus bezahlt.
Kommt es dann,wie in diesem Jahr, aufgrund einer Krise – dies muss nicht zwingend eine Pandemie derzeitigen Ausmaßes sein, dies können auch ein Vulkanausbruch oder regionale Konflikte sein – zu einer größeren Anzahl an Annullierungen, sind die Fluggesellschaften schlichtweg nicht in der Lage, die den Kunden zustehenden Gelder  zu  erstatten.  Das  „Kundenkreditmodell“  wirkt  dann  als  Brandbeschleuniger  und  ist  damit  ein systemimmanenter Fehler. Diese Krise bietet die Chance, ein neues Modell aufzusetzen, das ausgewogen die  Risiken  verteilt  und  zudem  die  bisherige  Praxis,  die  Geschäftsreisende  und  private  Verbraucher gleichermaßen benachteiligt hat, zu beenden. Dass sich der Kunde auf seine Erstattungsansprüche bei Flugausfällen nicht verlassen kann, zeigt die jüngste Praxis der Airlines während der Corona-Krise: Der standardisierte  Erstattungsprozess  für  stornierte  Flüge  wurde  schlicht  aus  den  gängigen  Systemen entfernt – die Beträge wurden nicht ausbezahlt und die Unternehmen vertröstet.
„Pay-as-You-check-in“ ist die Option, den Flugpreis erst zum Zeitpunkt des Check-In zu bezahlen, also bei Leistungserbringung. Über gängige Kreditkarten-Bezahllösungen kann die Zahlung gewährleistet werden –  so  im  Hotelbereich  seit  Jahren  erfolgreich  praktiziert.  Im  Falle  von  Flugannullierungen  entfällt  der Prozess für die Rückerstattung des Flugpreises und damit Aufwand auf allen Seiten. Das Modell bietet zudem Rechtssicherheit, da keine Ansprüche im Nachgang durchgesetzt oder erfüllt werden müssen. Der Staat müsste nicht einspringen, um den Rückerstattungsverpflichtungen insolventer Fluggesellschaften nachzukommen, und es würde auch keine zusätzliche Insolvenzabsicherung benötigt.
„Pay-as-You-check-in“ soll für alle Tarife als Auswahloption definiert werden und nicht ausschließlich im hochpreisigen Segment oder erst ab einem bestimmten Umsatzvolumen als Option verfügbar sein, wie es von einigen Airlines angeboten wird. Daneben kann es auch die sofort bezahlbaren Tarife geben  – die Entscheidung liegt aber dann beim Kunden.
Für die Reisebüros als Vermittler wäre eine Umstellung nicht von Nachteil. Für die Leistung gegenüber dem Geschäftsreisekunden wird die Gebühr bei Buchung und damit der Leistungserbringung fällig. Inwieweit Provisionsmodelle mit Leistungserbringern wie Fluggesellschaften davon betroffen wären, ist in die derzeit bereits laufenden Diskussionen dazu aufzunehmen. Der Flugbetrieb ebenso wie die gesamte Reisebranche wird jetzt Anschubhilfen von staatlicher Seite in Milliardenhöhe in Anspruch nehmen, und es ist mit einer Konsolidierung des Flugmarktes zu rechnen. Diese  Kosten  tragen  die  Steuerzahler  und  die  künftigen  Fluggäste,  also  die  Unternehmen  mit Geschäftsreisenden sowie die Urlaubsreisenden. Der faktische Shutdown einer gesamten Branche und der bevorstehende „Null-Start“ ist eine große Chance, sich von dem Kundenkreditmodell zu trennen und nunmehr ein zukunftsfähiges und zudem für die Kunden und Reisevermittler faires Geschäftsmodell zu entwickeln.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)
Anmelden
                            Herzlich willkommen! Melden Sie sich an
                            
                            
                            
                            
                            Passwort vergessen ? Hilfe anfordern
                            
                            Datenschutzerklärung
                        Passwort zurücksetzen
                            Passwort zurücksetzen
                            
                            
                            Ein Passwort wird Ihnen per Email zugeschickt.
                        
            













