
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2025 um 10,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Für Juli 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2 197 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 13,4 % mehr als im Juli 2024.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Juli 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,7 Milliarden Euro. Im Juli 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,2 Milliarden Euro gelegen.
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Juli 2025 in Deutschland insgesamt 6,3 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 12,7 Fällen. Danach folgten das Gastgewerbe sowie die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 9,9 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
Quelle: Destatis / Bild: Pixabay
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