Start News Wer bekommt bei einem Unfall mit dem Firmenwagen den Nutzungsausfall?

Wer bekommt bei einem Unfall mit dem Firmenwagen den Nutzungsausfall?

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Ohne wirtschaftlich fühlbare Beeinträchtigung gibt es auch keinen Nutzungsausfall. Bei gemischter Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann zwar grundsätzlich Nutzungsausfallentschädigung für den privaten Anteil verlangt werden. Der Anspruchsinhaber ist jedoch der Arbeitnehmer und nicht das Unternehmen selbst, wenn keine Abtretung vorliegt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Landgerichts (LG) Saarbrücken vom 16. Mai 2024 (AZ: 13 S 82/23). Das Gericht wies die Klage einer gewerblichen Fahrzeughalterin auf Nutzungsausfallentschädigung ab.

Kläger war ein Unternehmen und verlangte nach einem Unfall eine Entschädigung wegen Nutzungsausfall für ein beschädigtes Leasingfahrzeug. Der Wagen wurde für betriebliche Fahrten eines Mitarbeiters zu Kunden eingesetzt, für zehn Tage stand er nicht zur Verfügung. Die Firma machte eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung von 79 Euro geltend, da das Fahrzeug nicht unmittelbar der Gewinnerzielung gedient habe. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Berufung vor dem LG Saarbrücken blieb ebenfalls erfolglos. Das Landgericht stellte klar, dass bei gewerblich genutzten Fahrzeugen eine Nutzungsausfallentschädigung nur dann infrage kommt, wenn durch den Ausfall des Wagens konkret nachweisbare wirtschaftliche Nachteile entstehen. Ein pauschaler Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Da die Klägerin keine fühlbare Beeinträchtigung nachweisen konnte, bestand kein Anspruch. Für den privaten Nutzungsanteil wäre ausschließlich der Arbeitnehmer anspruchsberechtigt gewesen – eine Abtretung lag nicht vor. Auch die geltend gemachten Vorhaltekosten wurden mangels entsprechender Reservefahrzeuge nicht anerkannt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Quelle: Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. / Bild: Pixabay

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