
Die Piloten der Lufthansa drohen mit Streik. Damit müssen sich Passagiere auf massive Verspätungen und sogar Flugausfälle einstellen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Pilotenstreik kein außergewöhnlicher Umstand ist. Daher ist die Fluggesellschaft in der Regel verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten. Das gilt laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zumindest dann, wenn der Streik angekündigt war und sich an geltendes Recht hält (Az.: C28/20). Fallen Flüge aus, muss die Fluggesellschaft Reisende 14 Tage vorher darüber informieren. Tut sie das nicht und bietet auch keine Ersatzbeförderungen an, kann eine Entschädigung von bis zu 600 Euro fällig sein, wenn Passagiere mehr als drei Stunden verspätet an ihrem Zielflughafen ankommen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke und vom Ausmaß der Verspätung ab. Die ARAG Experten raten Betroffenen zudem, die Airline schriftlich um eine alternative Reisemöglichkeit innerhalb der nächsten drei Stunden zu bitten und anzukündigen, dass man sich ansonsten selbstständig um die Weiterreise kümmert und anfallende Kosten, wie etwa für Mietwagen, Übernachtung oder neuen Flug, in Rechnung stellt. Dabei muss auch ein höherer Ticketpreis erstattet werden. Wer aufgrund eines Streiks lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss, hat zudem Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten, Telefonate, E-Mails oder Übernachtungen. Auch dabei hängen die Ansprüche der Fluggäste von der Länge des gebuchten Fluges und der Abflugverspätung ab. Wer eine Pauschalreise mit Flug und Hotel gebucht hat, kann bei einer längeren Verspätung seines Abflugs unter Umständen auch eine Minderung des gezahlten Reisepreises beim Veranstalter geltend machen. In der Regel gilt hier: Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann der Tagesreisepreis für jede weitere Stunde um fünf Prozent gemindert werden. Storniert werden kann die Reise erst, wenn sich die Reise durch den Streik erheblich verkürzt, was zum Beispiel bei Kurzurlauben der Fall sein kann.
Quelle: ARAG Versicherung / Bild: Pixabay