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Rückgabe von Leasingfahrzeugen

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Bei der Fahrzeugrückgabe am Ende des Leasingvertrags spielt der allgemeine Zustand des geleasten Fahrzeugs eine wichtige Rolle: Manche Gebrauchsspuren fallen unter die „normale Abnutzung“ und werden dem Leasingnehmer nicht in Rechnung gestellt, andere hingegen können beanstandet werden.

Mit dem Leasingrückgabe-Schutz hat Mobilize Financial Services ein Versicherungsprodukt für Privat- und Gewerbekunden eingeführt, das vor unvorhergesehenen Kosten im Zusammenhang mit der Fahrzeugrückgabe am Ende des Leasingvertrags bewahrt.

Der neue Leasingrückgabe-Schutz trägt zum einen die Kosten für einen unabhängigen DEKRA-Sachverständigen, der die Schäden am Leasingfahrzeug aus objektiver Sicht dokumentiert. Die sich aus dem Gutachten ergebenen Reparaturkosten für Lackschäden, Dellen, Beulen, Innenraum- und Kofferraumschäden oder Felgenschäden übernimmt der Leasingrückgabe-Schutz bis zu einer Höhe von 3.000 Euro brutto, unabhängig von der Anzahl der Schäden. Die Selbstbeteiligung liegt bei 300 Euro. Der monatliche Festpreis für den Leasingrückgabe-Schutz ist abhängig von der Laufzeit des Leasingvertrags bei Mobilize Financial Services.
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Bild: Pixabay

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