
Reise- und Bewirtungskosten fallen in fast allen Unternehmen mit relativer Regelmäßigkeit an. Dabei bewegen sich die Reisekostenabrechner ständig im Spannungsfeld zwischen den reisenden Kollegen und deren Führungskräften sowie den prüfenden Behörden wie z.B. dem Finanzamt.
Ersetzt der Arbeitgeber die Aufwendungen, ist zu prüfen ob und in welcher Höhe diese Reisekosten steuer- und abgabenfrei gezahlt werden können.
Durch den Umfang und die Komplexität des Reisekostenrechtes sowie der permanenten Änderungen und Neuerungen des Gesetzgebers und der Finanzgerichte werden dabei oftmals folgenschwere und damit teure Fehler gemacht.
In dem Seminar der IHK Düsseldorf werden Sie mit allen wichtigen Rechtsgrundlagen systematisch und detailliert vertraut gemacht und lernen durch viele praktische Abrechnungs – Beispiele, worauf es ankommt. Damit sollten Sie bei einer kommenden Betriebsprüfung bestens gewappnet sein.
Einzelheiten zum Seminar gibt es hier.
Bild: Pixabay
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