
Handwerksbetriebe riskieren den Verlust von Steuervorteilen, wenn Ausgaben für Geschenke oder Kundenessen auf Geschäftsreisen falsch verbucht werden, erklärt die Deutsche Handwerkszeitung. Das Finanzamt erkennt solche Kosten nicht als Betriebsausgaben an, wenn sie pauschal als Reisekosten deklariert statt auf separaten Konten erfasst werden. Eine strikte buchhalterische Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Bild: Pixabay
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