
Ab 23. Oktober 2027 gelten in der EU deutlich umfassendere Fluggastrechte. Für Geschäftsreisende besonders relevant: Airlines müssen Zusatzkosten transparenter ausweisen, Erstattungen beschleunigen und bei Flugstörungen stärker für Betreuung und Alternativen einstehen.
Ein persönlicher Gegenstand bis 40 x 30 x 15 Zentimeter muss künftig kostenlos mit an Bord genommen werden können. Gebühren für größere Trolleys sind weiterhin erlaubt, müssen aber bereits vor der Buchung klar ausgewiesen werden. Auch eine kostenlose gedruckte Bordkarte muss am Flughafen verfügbar sein – eine App oder ein Kundenkonto darf nicht Voraussetzung für das Boarding sein.
Bei Verspätungen bleibt es bei Entschädigungen von 250, 400 oder 600 Euro. Wer mehr als drei Stunden verspätet am Endziel ankommt, kann anspruchsberechtigt sein. Ab mehr als fünf Stunden Verspätung besteht das Recht auf vollständige Erstattung. Das Geld muss innerhalb von sieben Tagen zurückgezahlt werden.
Für Travel Manager besonders wichtig: Bei Störungen werden Ansprüche auf Umbuchung, Verpflegung, Hotel und Transport klarer geregelt. Reagiert die Airline nach drei Stunden nicht, sollen Reisende alternative Lösungen organisieren können. Zudem gelten verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Entschädigungsforderungen.
Die Reform dürfte damit auch Travel Policies und Erstattungsprozesse in Unternehmen verändern. Weniger Überraschungskosten, schnellere Rückzahlungen und klarere Regeln bei Störungen erhöhen die Planungssicherheit auf Geschäftsreisen.














