
Die EU-Kommission hat ihr neues „Automotive Package“ vorgestellt – und damit eine wichtige mögliche Änderung angekündigt. Das ursprünglich geplante vollständige Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2035 soll nicht mehr so streng umgesetzt werden. Künftig dürfen Autohersteller weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verkaufen, wenn deren verbleibende CO₂-Emissionen vollständig ausgeglichen werden. Damit bleiben auch klassische Benzin- und Dieselmodelle grundsätzlich möglich.
Erstmals führt die EU zugleich verbindliche Vorgaben für Unternehmensflotten ein. Ab 2030 sollen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz einen deutlich höheren Anteil emissionsfreier oder emissionsarmer Fahrzeuge neu anschaffen. Für rein emissionsfreie Fahrzeuge gelten zusätzliche Mindestquoten. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Lkw sind von den Regelungen ausgenommen.
Wie die Mitgliedstaaten die Zielwerte erreichen, bleibt ihnen selbst überlassen. Für Deutschland wären voraussichtlich Anpassungen bei der steuerlichen Behandlung von Dienstfahrzeugen notwendig. Zudem müssten große Unternehmen ihre Beschaffungsstrategien, Leasingmodelle und Dienstwagenrichtlinien entsprechend weiterentwickeln.
Vorgeschlagene Zielwerte für Deutschland
Ab 2030:
– Firmen-Pkw: mindestens 83 % emissionsfrei oder emissionsarm, davon 54 % emissionsfrei
– Firmen-Vans: mindestens 48 %, davon 43 % emissionsfrei
Ab 2035:
– Für beide Fahrzeugarten sollen 95 % der Neuzulassungen emissionsfrei sein.
Auch bei der Förderung sind Änderungen vorgesehen: Ab 2028 sollen finanzielle Anreize nur noch für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge gelten, die in der EU produziert wurden. Ab 2030 sind Förderungen für Verbrenner grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Vorschlag der EU-Kommission befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Das Europäische Parlament und der Rat beraten derzeit über das Paket; Änderungen bei Zeitplänen, Quoten und Definitionen sind weiterhin möglich. Dennoch zeigt sich bereits jetzt, dass Unternehmensflotten frühzeitig strategisch ausgerichtet werden sollten, um die künftigen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig praktikable Lösungen für Mitarbeiter sicherzustellen.
Die grundsätzliche politische Zielrichtung hin zur Elektromobilität wird durch die Vorschläge klar bestätigt. Nach Einschätzung der Travel- und Fleet Manager im VDR-Fachausschuss Ground Mobility dürfte sich der Markt zunehmend selbst regulieren. Mit dem Ladeinfrastruktur-Plan der Bundesregierung und einer künftig deutlich besseren Abdeckung – insbesondere im ländlichen Raum – werden zentrale Hemmnisse weiter abgebaut.
Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis zeigen, dass Organisationen, die Elektromobilität konsequent in ihre Dienstwagenprozesse integrieren und sowohl Ladeinfrastruktur am Standort als auch das Laden zu Hause berücksichtigen, eine sehr hohe Akzeptanz erreichen: In solchen Fällen entfallen bereits heute bis zu 90 % der Neubestellungen auf Elektrofahrzeuge.
Einfache und klare Prozesse gewinnen seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich an Bedeutung. Mit seinem Schreiben vom 11. November 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die steuerlichen Regeln für das Laden von Dienstwagen zu Hause neu gefasst: Die bisherigen monatlichen Pauschalen für Heimladestrom entfallen. Arbeitgeber können die Kosten nur noch auf Basis der tatsächlichen Stromkosten oder einer amtlichen Strompreispauschale erstatten – der Nachweis der tatsächlich geladenen Energiemenge ist dabei verpflichtend. Die steuerfreie Erstattung von Ladestrom für dienstliche E-Fahrzeuge bleibt jedoch weiterhin möglich, ebenso wie Zuschüsse des Arbeitgebers für private Ladeinfrastruktur.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. / Bild: Pixabay
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