Der Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF) hatte sich im Januar mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, um gegen die Wettbewerbsverzerrung vorzugehen, die durch die „Trust Kampagne GW“ der Audi AG ausgelöst wurde. Im München wurde nun das Urteil gesprochen und die einstweilige Verfügung über einen Eilantrag aus formalen Gründen nicht stattgegeben.
 Dies lässt allerdings keinen Rückschluss auf den Ausgang eines möglichen Hauptverfahrens zu, da die hohen formellen Hürden für die einstweilige Verfügung in einem Hauptverfahren keine Rolle spielen. Bei einem Hauptverfahren würde es dann u. a. vielmehr um die Geltendmachung von Schadensersatz aus dem Verkauf der mit Mängeln behafteten Fahrzeuge gehen. Dazu hat das Gericht in dem Urteil über den Eilantrag nicht befunden und auch keine schriftliche Stellung genommen. „Allerdings haben wir in dieser Richtung in der mündlichen Verhandlung dennoch bereits positive Signale empfangen“, sagt der den VMF vertretende Rechtsanwalt Johannes Zindel der Frankfurter Kanzlei Klinkert und Rechtsanwälte. Insofern wird der VMF nunmehr die Option eines Hauptverfahrens in Ruhe würdigen.
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