
Vor Reisen in die folgenden Staaten und Gebiete wird derzeit gewarnt: Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.
Am Morgen des 28. Februar 2026 haben Israel und die USA mit Luftschlägen gegen Ziele in Iran begonnen. In der Folge kam es zu Luftangriffen aus Iran auf Israel und weitere Ziele in der Region. Mit weiteren militärischen Angriffen muss gerechnet werden.
Die Lufträume von Israel und Iran wurden gesperrt. Es ist jederzeit mit der Sperrung weiterer Lufträume in der Region zu rechnen. Mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region ganz oder teilweise eingestellt. Reisende müssen kurzfristig mit Flugausfällen, Umleitungen und erheblichen Verspätungen rechnen.
Deutschen Staatsangehörigen wird dringend geraten, von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die genannten Staaten und Gebiete abzusehen. Personen, die sich derzeit in der Region aufhalten, werden aufgefordert:
– Sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) zu registrieren und die dort hinterlegten Daten laufend aktuell zu halten.
– Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen unbedingt ernst zu nehmen. Bei Alarm sind umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes aufzusuchen; Fenster und Glasfronten sind zu meiden.
– Sich regelmäßig über die aktuelle Lage über die Medien sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu informieren.
– Den Anweisungen der örtlichen Behörden und Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
– Bei Fragen zu gebuchten Flügen oder Pauschalreisen unmittelbar Kontakt mit der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter aufzunehmen.
Das Auswärtige Amt beobachtet die Lage aufmerksam und steht mit den deutschen Auslandsvertretungen in der Region sowie mit internationalen Partnern in engem Austausch. Die Reise- und Sicherheitshinweise werden laufend der aktuellen Entwicklung angepasst.
Für deutsche Staatsangehörige steht der Bereitschaftsdienst des Auswärtigen Amts sowie die zuständige Auslandsvertretung für dringende Notfälle zur Verfügung.














