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EU Parlament für Rückerstattung von Gebühren bei stornierten Reisen

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GBTA, BT4Europe und der VDR sind gegen einen Vorschlag des Europäischen Parlaments, der die Rückerstattung von Vermittlergebühren vorsieht. Nach diesem könnten Reisevermittler in der EU gezwungen sein, im Fall einer Stornierung nicht nur den Ticketpreis, sondern auch ihre eigene Vermittlungsgebühr zu erstatten. Der Vorschlag wird derzeit in den sogenannten Trilog-Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat der EU abgestimmt.

Die Organisationen kritisieren den Parlamentsvorschlag als unfair, da Vermittler bereits Arbeit leisten – Buchung, Betreuung, Berichterstattung, Reiseschutz, Krisenmanagement – unabhängig davon, ob die Reise später vom Anbieter (Fluggesellschaft oder Bahn) storniert wird. Die Folge könnten höhere Vermittlungsgebühren, Einschränkungen von Serviceleistungen oder unsichere Vertragsbedingungen sein.

Der Rat der EU vertritt eine gemäßigtere Position: Vermittler sollen lediglich transparent offenlegen, welchen Teil ihrer Gebühr sie im Stornierungsfall erstatten. Sie könnten diesen Anteil auch auf null setzen, solange dies beim Buchen klar kommuniziert wird.

VDR-Präsident Christoph Carnier betont, dass es „unfair“ wäre, wenn Agenturen kostenlos arbeiten müssten, obwohl die Stornierung nicht ihre Schuld sei. Auch GBTA-Vertreterin Delphine Millot warnt vor negativen Folgen und hofft, dass das Parlament „zurückrudert“. Die Verbände suchen nun das Gespräch mit EU-Abgeordneten und nationalen Regierungen, um den Vorschlag abzuschwächen.

Neben dieser Debatte laufen weitere EU-Gesetzesinitiativen im Bereich der Passagierrechte und Geschäftsreise-Regulierung:
– Überarbeitung der Fluggastrechte-Verordnung EU261 (z. B. Diskussion um Entschädigungszeiten und Handgepäckregeln).
– Reform der Pauschalreise-Richtlinie, bei der das Parlament vorschlägt, Business Travel vollständig vom Geltungsbereich auszunehmen.
– Einführung einer Multimodalen Passagierrechte-Verordnung, um Rechte auf Reisen mit mehreren Verkehrsträgern zu vereinheitlichen.
– Geplante Entlastung bei A1-Formularen für kurzfristige Geschäftsreisen, wobei noch kein Konsens innerhalb der Mitgliedsstaaten besteht.
– Verabschiedung von CountEmissions EU, einem Rahmen zur Erfassung von Treibhausgasemissionen im Verkehr.

Diese Themen zeigen, dass das europäische Regelwerk für beruflich bedingte Reisen derzeit in Bewegung ist – mit teils erheblichen Folgen für Reisevermittler, Unternehmen und Geschäftsreisende.
Bild: Pixabay

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