Start News Gelten EU-Sanktionen auch für Geschäftsreisen nach Russland?

Gelten EU-Sanktionen auch für Geschäftsreisen nach Russland?

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Mit dem 19. Sanktionspaket gegen Russland verschärft die Europäische Union ihre Sanktionen, berichtet der VDR und bezieht sich dabei als Quelle auf den DRV und das Brachnenmagazin fvw. Erstmals sind nicht nur Energie, Finanzen und Transport betroffen, sondern auch touristische Dienstleistungen. Die neue Verordnung (EU) 2025/2033 verbietet nach Artikel 5n Absatz 2 ausdrücklich das Erbringen von Diensten, die „in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen“.

Was bedeutet das konkret für Geschäftsreisen? Die Formulierung in der Verordnung ist weit gefasst: Als „touristische Aktivitäten“ gelten laut Artikel 1 zj) der Verordnung unter anderem Dienstleistungen wie Reiseauskunft, Reiseplanung, Reiseberatung und Reisebuchung – inklusive Transport (auch Flug) und Unterkunft. Die Verordnung unterscheidet dabei nicht zwischen Freizeit- und Geschäftsreisen. Daher könnten auch Geschäftsreisen nach Russland unter das Verbot fallen. Da der Wortlaut nicht eindeutig ist, sind Klarstellungen von der Bundesregierung und der EU-Kommission gefordert.

Bei Missachtung drohen ernste Konsequenzen: Je nachdem, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, kann er sogar strafrechtliche Folgen haben. Geschäftsreisen nach Russland müssen nun besonders sorgfältig geprüft werden.

Die Die EU-Kommission bemüht sich hier um Antworten.
Quellen: DRV, fvw, VDR / Bild: Pixabay

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