
Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) begrüßt die offizielle Unterstützung der Europäischen Kommission für eine Ausnahme von der A1-Bescheinigungspflicht bei kurzzeitigen Geschäftsreisen. Damit rückt ein zentrales Anliegen der Wirtschaft näher an die Umsetzung.
In einem Schreiben an das europäische Netzwerk der Geschäftsreiseverbände BT4Europe hat Roxana Mînzatu, Executive Vice President der Europäischen Kommission, ihre Unterstützung für eine A1-Ausnahme bei Geschäftsreisen ausgesprochen. Sie bestätigte, dass eine Befreiung von der Pflicht zur Beantragung des Portable Document A1 für Geschäftsreisen von bis zu 14 Tagen derzeit auf EU-Ebene diskutiert und von der Kommission befürwortet wird.
„Wir freuen uns sehr, dass dieses wichtige Thema endlich auf der politischen Agenda angekommen ist und dass die Kommission eine erhöhte Sensibilität für bürokratische Hürden zeigt“, erklärt VDR-Präsident Christoph Carnier. „Gerade für deutsche Unternehmen mit hoher internationaler Reisetätigkeit ist die A1-Ausnahme ein entscheidender Schritt, um unnötige Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Meetings, Schulungen oder Konferenzen im EU-Ausland dürfen nicht länger durch aufwendige Formalitäten behindert werden.“
Die geplante Ausnahme soll nicht nur für EU-Mitgliedstaaten gelten, sondern auch Länder erfassen, die über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder bilaterale Abkommen am Binnenmarkt teilnehmen – etwa die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung international agierender Unternehmen in ganz Europa eingeleitet.
Als aktives Mitglied und Mitgründer von BT4Europe setzt sich der VDR gezielt für die Interessen deutscher Unternehmen im europäischen Kontext ein. „Genau für Themen wie diese wurde BT4Europe ins Leben gerufen: Um praxisnahe, wirtschaftsfreundliche Lösungen auf EU-Ebene voranzutreiben und die Stimme der Geschäftsreisebranche in Brüssel zu stärken“, ergänzt Carnier. Der Verband wird den Dialog mit den europäischen Institutionen weiterhin konstruktiv begleiten, um die Umsetzung dieser Reform im Sinne der deutschen Wirtschaft zu unterstützen.
Ursprünglich für längere Auslandseinsätze konzipiert, bestätigt die A1-Bescheinigung, dass eine Person auch bei vorübergehender Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat weiterhin im Heimatland sozialversichert ist. Bei kurzen Geschäftsreisen führt die Pflicht zur Beantragung jedoch zu erheblichem Verwaltungsaufwand – ohne praktischen Nutzen für Unternehmen oder Behörden.
Nach Angaben der Kommission könnte eine Einigung bereits im ersten Halbjahr 2026 erzielt werden. Parallel dazu werden die Digitalisierung der Verfahren sowie die Einführung eines Europäischen Sozialversicherungspasses vorangetrieben, um die grenzüberschreitende Mobilität weiter zu erleichtern.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement / Bild: Pixabay
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