
Tausende Unternehmen erhalten derzeit Rückforderungsbescheide für Corona-Soforthilfen aus 2020, schreibt Haufe und erklärt, was Betroffene jetzt wissen müssen. Die Behörden prüfen nachträglich die Fördervoraussetzungen – oft mit überraschendem Ergebnis. Welche rechtlichen Angriffspunkte bestehen und wann sich Gegenwehr lohnt, beleuchtet dieser Artikel.
Die aktuelle Situation
Fast 5 Jahre nach Auszahlung der Corona-Soforthilfen erreichen derzeit bundesweit Tausende von Rückforderungsbescheiden die damaligen Empfänger. Anders als bei den späteren Überbrückungshilfen war bei den Soforthilfen kein automatisches Schlussabrechnungsverfahren vorgesehen. Dennoch prüfen die Bewilligungsstellen nun nachträglich, ob die Fördervoraussetzungen tatsächlich vorlagen.
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Bild: Pixabay
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