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Voraussichtliche Sachbezugswerte 2017

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in dem Verordnungsentwurf zur „Neunten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ vom 29.08.2016 die voraussichtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung ab Januar 2017 vorgelegt, berichtet der Reisekosten-Blog.
Auch mit dieser Änderung werden die Werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2015 bis 2016 um 1,9 % gestiegen. Der Wert für Unterkunft bzw. Mieten hat sich dagegen nicht verändert.
Dies soll dazu führen, dass der Monatswert für Verpflegung von 236 Euro auf 241 Euro angehoben wird. Damit werden für verbilligte bzw. unentgeltliche Mahlzeiten voraussichtlich 1,70 Euro für ein Frühstück und 3,17 Euro für ein Mittag-/Abendessen anzusetzen sein.
Eine Änderung bzw. Erhöhung des Sachbezugs für freie Unterkunft soll dagegen auch in 2017 nicht erfolgen – der Sachbezugswert bleibt damit bundeseinheitlich bei 223 Euro im Monat.
Erfahrungsgemäß werden die Werte des Entwurfs nicht mehr geändert – es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
Quelle: Reisekosten-Blog.de