Die französischen Behörden berichten zur Absturzursache von Flug 4U9525 nach Auswertung des Stimmenrekorders von einem Selbstmord des Co-Piloten. Demnach muss der Co-Pilot nach erreichen der Reiseflughöhe die Abwesenheit des Piloten aus dem Cockpit genutzt haben, um die Tür zu verriegeln und einen Sinkflug einzuleiten.
 Dem Piloten war es nicht möglich, die verriegelte Tür zu öffnen und das Flugzeug wieder auf geplante Flughöhe zu bringen.
Ein technischer Defekt kann also ausgeschlossen werden.
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