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Homeoffice im Ausland

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Zahlreiche Unternehmen wollen es ihren Arbeitnehmern ermöglichen, im Homeoffice zu arbeiten – auch dann, wenn sich dieses aus privaten Gründen im Ausland befindet. Das führt allerdings zu ungeahnten Schwierigkeiten. In der Praxis stehen Personalverantwortliche internationaler Unternehmen häufig vor einer Vielzahl an Fragen:
– Benötigen Mitarbeiter mit deutschem Arbeitsvertrag eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag?
– Je nach Staatsangehörigkeit: Muss ein neuer Aufenthaltstitel für das neue Tätigkeitsland beantragt werden?
– Werden Lohnsteuern weiterhin in Deutschland einbehalten?
– Wo werden Steuern generell bezahlt?
– Was passiert mit der Sozialversicherung des Mitarbeiters?
– Bei welchen Behörden müssen im In- und Ausland Anträge gestellt werden?
Auf dem BDAE Business Breakfast erläutern die Spezialisten des BDAE in lockerer Atmosphäre und bei einem anschließenden persönlichen Austausch bewährte Vorgehensweisen, die es Personalverantwortlichen leichter machen werden, die Thematik Homeoffice im Ausland zu verstehen und ganzheitlich zu managen.
Wann und wo:
Montag, 21.10.2019 von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Reichshof Hotel Hamburg am Hauptbahnhof
Kirchenallee 34-36, 20099 Hamburg
Die Teilnahme ist kostenfrei
Seminardaten und Anmeldung auf: https://entsendeberatung.bdae.com/images/events/2019/docs/de/Business-Breakfast_Okt_2019.pdf
Quelle: BDAE