Start News Autofahrer mit Dienstwagen werden bei der geplanten PKW-Maut belastet

Autofahrer mit Dienstwagen werden bei der geplanten PKW-Maut belastet

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Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. (BVF) weist gemeinsam mit dem Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) darauf hin, dass weiterer Aufwand und Kosten auf Autofahrer und Unternehmen zukommen.
„Bei Privatfahrten mit dem Firmenwagen für die Mautgebühren anfallen, wird nach aktuell gültiger Rechtsprechung ein geldwerter Vorteil fällig. Damit wird deutlich, dass über Folgewirkungen der Maut nicht umfassend nachgedacht wurde – oder wir haben eine weitere Lüge entlarvt“, sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Fuhrparkmanagement. Dabei ist völlig unklar wie die Abrechnung und die Versteuerung beispielsweise bei einer Jahresvigniette aussehen soll. „Mit dem aktuellen Stand wird es komplizierter für Unternehmen mit Fuhrparks und für die Firmenwagennutzer teurer“, so Prinzing. Auch der VDR wundert sich über das Maut-Konzept. „Es ist wenig durchdacht und wird einen hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand in den Unternehmen nach sich ziehen“, sagt VDR-Präsident Dirk Gerdom.
Verkehrsminister Dobrindt hat bereits viele mahnende Stimmen und Zweifel an der Rechtssicherheit seines Konzepts entgegen nehmen müssen. Neben anderen kritischen Themen wie der Ausweitung der Maut auf das komplette deutsche Straßensystem, trifft auch das Thema „Geldwerter Vorteil“ gerade den deutschen Mittelstand. Denn §8 Einkommensteuergesetz sagt: Vom Arbeitgeber übernommene Maut ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der wird nach Ansicht des BFH nicht von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst und muss daher noch zusätzlich als Arbeitslohn versteuert werden. Mit der Ein-Prozent-Regel sind nämlich nur solche Kosten abgegolten, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Halten und Betrieb des Fahrzeugs zwangsläufig anfallen. Vom Arbeitgeber übernommene Mautgebühren und Vignettenkosten sind nach dem Zweck der einzelnen Fahrt gesondert zu beurteilen. „Wie bitteschön soll das unbürokratisch nachgehalten und die Anteile an pauschalen Gebühren berechnet werden?“, fragt der BVF-Vorsitzende. Damit versäumt der Gesetzgeber wiederum für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Interessenvertretungen besser einbinden
Der Fuhrparkverband ist nicht nur eine Interessensvertretung von Unternehmen mit eigenen Fuhrparks, sondern bietet wie der VDR auch eine breit angelegte Kompetenzplattform in Bezug auf die Anforderungen gewerblicher Mobilität. Eine Einbindung der Verbände in die entscheidungsbildenden Maßnahmen und in die Vorbereitung gesetzlicher Vorgaben sollte daher im Interesse der politischen Verantwortungsträger sein. „In der vorliegenden Form sind wir strikt gegen eine Einführung der Pkw-Maut. Vorher muss geklärt und definiert sein, dass weder Arbeitnehmern noch Unternehmen – wie versprochen – kein zusätzlicher Aufwand entsteht und das die Mehreinnahmen – so sie denn kommen – ausschließlich in eine verbesserte Verkehrs-Infrastruktur investiert werden“, macht Prinzing deutlich.